Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Le Royal Catering & Events GmbH
Hermann-Buck-Weg 9
22309 Hamburg

Vertreten durch:

Geschäftsführer Wahid Faqiri

Kontakt:

Telefon: 040/63129855
Telefax: 040/63270135
E-Mail: info@le-royal.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: B105920
Umsatzsteuer-ID: DE261731396

Aufsichtsbehörde:

Amtsgericht Hamburg

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorrang
Allen der Le Royal Catering & Events GmbH erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
der Inhalt eines zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrages, die Auftragsbestätigung, das Angebot , diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen , & die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Belieferung von Speisen und Getränken, der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar & der Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

II. Preise
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten durch externe Lieferanten erhöht haben.

  • III. Zahlung und Zahlungsbedingungen
    Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8% bei Unternehmen, 5% bei Verbrauchern, über dem Basiszinssatz verlangen.

    Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    Sämtliche Rechnungen müssen spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung auf unserem Konto ersichtlich sein.
    Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behält sich die Le Royal Catering & Events GmbH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

    Der Kunde teilt der Le Royal Catering & Events GmbH 30 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist.

    Bei Abweichung der vorgegebenen Gästezahl um mehr als 10 Gästen, ist die Le Royal Catering & Events GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
    Nachträgliche Änderungen an der Personenzahl sind nicht möglich, es sein denn, es handelt sich um eine Erweiterung der Leistung nach Absprache und Bestätigung der Le Royal Catering & Events GmbH. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Gästezahl berechnet. Anzahlungen werden nicht verzinst.

    1. Termine*
      Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht und der Kunde eine Tolerant von bis zu 60 Minuten zu.
    2. Stornierung
      Dem Kunde wird das Recht eingeräumt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu widerrufen. Der Veranstalter hat für den Fall des Widerrufs einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Entgeltes zu zahlen.Bei einer Stornierung durch den Kunden von bereits erteilten
      Gesamtaufträgen (gemäß Mietverträgen Auftragsbestätigungen) berechnen wir:
      – bis 90 Tage vor der Veranstaltung 40%
      – bis 45 Tage vor der Veranstaltung 50%
      – bis 14 Tage vor der Veranstaltung 75%
      – bis 7 Tage vor der Veranstaltung 90%
      – bis 3 Tage vor der Veranstaltung 100%
      und/oder
      Bei Stornierungen am Veranstaltungstag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
    3. Änderungen/Austauschrecht
      Geringfügige Änderungen in unserem Buffet-, Speisen- und Getränkeangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Dabei garantieren wir einen Austausch der Waren gegen gleichwertige.

    VII. Transportkosten*
    Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

    VIII. Gefahrübergang*
    Bei Lieferung von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung an den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben.

    1. Mängel
      Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei der Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind uns bzw. unseren Mitarbeitern unverzüglich, ggf. auch telefonisch, anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt und ist zur vollen Zahlung gültig
    2. Bruch, Verlust und Reinigung Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr und Gläser, Schäden, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet und sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder seines Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen.
      Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten.
      Zusätzliche Reinigungsarbeiten, die nicht dem normalen Umfang einer Endreinigung entsprechen, beispielsweise durch den Einsatz von Konfetti oder starke Verschmutzungen der Toiletten, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.XI. Rücktritt der Le Royal Catering & Event GmbH
      Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Le Royal Catering & Events GmbH gesetzten angemessenen Nachfirst nicht geleistet, ist Le Royal Catering & Events GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
      Ferner ist die Le Royal Catering & Events GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

      -Räumlichkeiten unter irreführender oder falsche Angabe wesentliche Tatsachen z.B. die Identität des Veranstalters oder der in seinem Namen agierenden Personen oder den Zweck der Veranstaltung betreffend, gebucht werden;

      -Die Le Royal Catering & Events GmbH begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Le Royal Catering & Events GmbH die Sicherheit der Räumlichkeiten und ihrer Einrichtungen gefährden kann

XII. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände und Garderobe befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Le Royal Catering & Events GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, es sei denn uns oder einem unserer Angestellten kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vetragspflichten.

XIII. Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände*
Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten beweglicher Gegenstände gelten für eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben. Dies gilt auch für Anlieferungen und Abholungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

XIV. Besichtigungsrecht*
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen.

  1. Nutzung von Mietgegenständen
    Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort nutzen.

XVI. Grundsatzvereinbarung Locations
Gemäß dem Vertrag werden einzelne Räume bzw. Raumbereiche der Le Royal Catering & Events GmbH für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Mit den Räumen und Gegenständen ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Die Nutzung der Mietflächen- und Räume der Le Royal Catering & Events GmbH, auch ggf. der Küche erfolgt auf eigene Gefahr.

XVII. Nutzungsbeschränkung
Die Mietflächen stehen nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung. Weitere Untervermietung und/oder Gebrauchsüberlassung ist ausgeschlossen.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Fremdbetrieben im Rahmen der Veranstaltungen sind mit der Le Royal Catering & Events GmbH ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren.

XVIII. Haftung

Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die Le Royal Catering & Events GmbH im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen.

Der Locationgeber übernimmt keine Haftung dafür, dass die Location für den beabsichtigten Nutzungszweck geeignet ist. Schadensersatzsprüche wegen Nichtnutzung aus o.a. Gründen oder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt sowie behördlichen Auflagen und Untersagungen, die die Nutzung unmöglich machen oder aufgrund fehlender Genehmigungen sind ausgeschlossen.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Le Royal Catering & Events GmbH. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Le Royal Catering & Events GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bedient der Kunde sich der Erfüllungs- und Verrichtungshilfen der Le Royal Catering & Events GmbH, um in seinen Räumen auf eigenen Wunsch und ohne Veranlassung der Le Royal Catering & Events GmbH Veränderungen vorzunehmen, indem z.B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist die Haftung der Le Royal Catering & Events GmbH ausgeschlossen.
Sollte ein Schadenfall oder andere äußere Umstände die Nutzung unserer Objekte (Locations) ganz oder teilweise nicht mehr möglich sein, so besteht seitens des Kunden kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Le Royal Catering & Events GmbH, es sei denn, der Nutzungsausfall wurde von der Le Royal Catering & Events GmbH schuldhaft herbeigeführt. Der Ersatzanspruch ist auf Höhe der Locationmiete begrenzt.
Wird durch den Kunden ein Schadensfall verursacht, der die weitere Nutzung unmöglich macht, so hat er den Ausfall angemessen auszugleichen. Für die Schadensbeseitigung sind stets nur fachlich qualifizierte Kräfte einzusetzen.

Alle gegen die Le Royal Catering & Events GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

XIX. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Fehlende Regelungen werden durch rechtmäßige, wirtschaftlich gleichwertige Bestimmungen ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken.
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe, Zahlung und Gerichtsstand ist Hamburg.

Mit * markierte Punkte gelten nur für Außer-Haus-Caterings
Le Royal Catering & Events GmbH – Hermann-Buck-Weg 9 – 22309 Hamburg Stand: September 2018

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Le Royal Team
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